Abrechnung und Kosten
Folgende Modalitäten biete ich zurzeit an:
Private Krankenversicherung
In der Regel erstatten Private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor dem Beginn der Psychotherapie, welche Bedingungen Ihre Krankenkasse dabei stellt.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie i.d.R. nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler*innen
Natürlich können Sie auch als Selbstzahler*in in die Praxis kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. In Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) stelle ich Ihnen ein Honorar in Rechnung.
Heilfürsorge Bundeswehr/Bundespolizei
Angehörige der Bundeswehr können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür lediglich eine Kostenübernahmeerklärung (Formblatt San/Bw/0218) vorlegen, die zuvor vom Truppenarzt ausgestellt wird.
Seit Mai 2018 können sich auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten direkt an eine Privatpraxis wenden und sind somit nicht mehr darauf angewiesen, sich auf die langwierige Suche nach einen freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis zu begeben. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen.